{"id":47,"date":"2014-09-26T18:35:27","date_gmt":"2014-09-26T18:35:27","guid":{"rendered":"http:\/\/musikprojektsachsen.de\/wordpress\/?page_id=47"},"modified":"2014-09-29T17:50:27","modified_gmt":"2014-09-29T17:50:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/musikprojektsachsen.de\/?page_id=47","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><br \/>\n1) Der Verein f\u00fchrt den Namen: MusikProjektSachsen e. V.<br \/>\n2) Sitz des Vereins ist Markkleeberg, Gesch\u00e4ftsadresse ist:<br \/>\nMatthias H\u00fcbner Erikenweg 1 04416 Markkleeberg<br \/>\n3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><br \/>\n1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Musiklebens in Sachsen.<br \/>\nDas betrifft insbesondere: -Durchf\u00fchrung von Projekten zeitgen\u00f6ssischer Musik -Durchf\u00fchrung musikp\u00e4dagogischer Projekte -Durchf\u00fchrung eines internationalen Kompositionswettbewerbes -Herstellung nationaler und internationaler Kontakte.<br \/>\n2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<br \/>\n4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen oder Ausgaben, die dem Zweck des Vereins widersprechen, beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n5) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201eS\u00e4chsischer Musikbund\u201c e. V. (Vereinsregister Leipzig: VR 31-00), die es f\u00fcr die in \u00a7 2, Ziffer 1 und 2 genannten Zwecke unmittelbar und ausschlie\u00dflich zu verwenden hat. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft <\/strong><br \/>\n1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Nat\u00fcrliche Personen m\u00fcssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>\n2) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.<br \/>\n3) Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.<br \/>\n4) Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag mit einfacher Stimmenmehrheit nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft <\/strong><br \/>\n1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.<br \/>\n2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<br \/>\n3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u00fcber ein Jahr im R\u00fcckstand ist. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss muss dem Mitglied mitgeteilt werden.<br \/>\n4) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet abschlie\u00dfend \u00fcber den Ausschluss. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge <\/strong><br \/>\n1) Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br \/>\n2) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<br \/>\n3) Der Vorstand kann in besonderen F\u00e4llen die Mitgliedsbeitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins <\/strong><br \/>\nDie Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 7 Der Vorstand <\/strong><br \/>\n1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister\/Schriftf\u00fchrer.<br \/>\n2) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister\/Schriftf\u00fchrer vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von ihnen ist stets einzelvertretungsberechtigt. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes <\/strong><br \/>\n1) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig.<br \/>\nEr hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie Aufstellung<br \/>\nder Tagesordnung.<br \/>\nb) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<br \/>\nc) Aufstellung des Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des<br \/>\nJahresberichtes.<br \/>\nd) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern.<br \/>\ne) Erlass von Ordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sind.<br \/>\nf) Beschlussfassung \u00fcber die Streichung von Mitgliedern.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\">2) In allen Angelegenheiten von besonderer und herausragender Bedeutung soll<br \/>\nder Vorstand eine Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung herbeif\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><br \/>\n<strong>\u00a7 9 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes <\/strong><br \/>\n1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt, gerechnet vom Wahlzeitpunkt an. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandmitgliedes.<br \/>\n2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer eines Ausgeschiedenen einen Nachfolger w\u00e4hlen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 10 Sitzungen des Vorstandes <\/strong><br \/>\n1) Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter, einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angek\u00fcndigt werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<br \/>\n2) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.<br \/>\n3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a711 Mitgliederversammlung <\/strong><br \/>\n1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung<br \/>\ndes Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden.<br \/>\nDie Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen;<br \/>\nein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\">2) Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\">a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes.<br \/>\nb) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<br \/>\nc) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes und seiner Mitglieder.<br \/>\nd) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des<br \/>\nVereins.<br \/>\ne) Ernennung von Ehrenmitgliedern.<br \/>\nf) Die Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><br \/>\n<strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfung <\/strong><br \/>\nEinen Monat vor Durchf\u00fchrung der ordentlichen Mitgliederversammlung \u00fcbergibt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einem unabh\u00e4ngigen Kassenpr\u00fcfer die pr\u00fcffertigen Unterlagen zur Erstellung des Pr\u00fcfberichtes. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 13 Einberufung der Mitgliederversammlung <\/strong><br \/>\n1) Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.<br \/>\n2) Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekanntzugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung <\/strong><br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse es erfordert oder wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder des Vereins dieses schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a7 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen wird die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges einem Wahlausschuss \u00fcbertragen.<br \/>\n2) Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.<br \/>\n3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/10 s\u00e4mtlicher Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; dies ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br \/>\n4) Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen z\u00e4hlen als ung\u00fcltige Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 75% der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von 90% erforderlich. Eine \u00c4nderung des Zweckes des Vereins kann nur mit der Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n5) Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.<br \/>\n6) Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden vom Versammlungsleiter (siehe Abs. 1) und dem Protokollanten unterzeichnet. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\"><strong>\u00a716 Aufl\u00f6sung des Vereins <\/strong><br \/>\n1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 90% der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (\u00a715, Abs. 4)<br \/>\n2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der Schatzmeister vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br \/>\n3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;\">Leipzig, 16.04.2005 <\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen: MusikProjektSachsen e. 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